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fahrrad

Es ist schon längere Zeit her, als ich am Funk den Kollegen von einem recht ungewöhnlichen Ereignis berichtete …

Ein sehr guter und langjähriger Freund erzählte mir schon vor einigen Jahren folgendes „Fahrraderlebnis“.

Da es bei uns in Wien noch immer zahlreiche Fahrraddiebstähle gibt, kann man nur jedem Radfahrer empfehlen, niemals sein Fahrrad unversperrt zu „Parken“.

Schon seit längerer Zeit gibt es bei uns in Wien zahlreiche im Boden fixierte „Rohrbögen“, an denen man Fahrräder anlehnen und befestigen kann. Im Normalfall zwei Fahrräder pro „Rohrbogen“. Auch mein Freund stellte sein Fahrrad für kurze Zeit an solch einem „Rohrbogen“ ab. Natürlich versperrt! Er staunte nicht schlecht, als er wieder zu seinem Rad zurückkam, war dieses zusätzlich mit einer starken Kette an dem Rohrrahmen und einem anderen Fahrrad befestigt. Die Kette war mit einem relativ stabilen Schloss versperrt. Ob sich damals jemand nur einen dummen Scherz erlaubt hatte, oder ob ein Versehen vorlag, konnte er niemals mehr in Erfahrung bringen. Tatsache war - er griff damals zur Selbsthilfe. Von daheim holte er sich das erforderliche Werkzeug – durchtrennte die Kette - und „Stahl“ dann sein eigenes Fahrrad.

Vor einigen Tagen sprach ich am Funk mit einem Kollegen nochmals über dieses „Fahrrad in Ketten“ – da es in der Wiener City abermals ein „Fahrrad in Ketten“ gab. Auch eine große „Österreichische Tageszeitung“ berichtete darüber. Nur der „Ausgang“ war ein völlig anderer …

Herr Georg F. fand sein Fahrrad in der Wiener City an einen fremden „Drahtesel“ geschmiedet vor. Die Polizei ist machtlos, eine Klage sinnlos ((Fahrräder haben keine Kennzeichen) – was macht also ein Bürger, der das Gesetz nicht in die eigene Hand nehmen (Kette abzwicken) will?

An sich keine große Sache, aber der Immobilienexperte bewies viel Geduld – diese hatte mein Freund in ähnlicher Situation nicht! Er wartete schon seit einer Woche, dass der „Kettenleger“ sein Rad holt, welches noch immer mit dem Rad von Herrn F. und dem „Rohrbogen“ fest verbunden war. Schließlich wollte er als rechtschaffener Bürger nicht einfach die Kette abzwicken. Eine Besitzstörungsklage wäre sinnlos gewesen, da er ja gar nicht wußte, wen er klagen sollte. Die Polizei war machtlos - Hilfe wäre nur dann möglich gewesen, wenn es der „Fremde“ in böser Absicht angekettet hätte.

Ein Mitarbeiter einer Rechtabteilung sagte damals: „Herr F. hat zwar die Möglichkeit zur erlaubten Selbsthilfe zu greifen und die Kette zu entfernen. Wenn er aber das Rad des Fremden ungesichert stehen lässt und es gestohlen wird, wäre Herr F. schadenersatzpflichtig.“

Montiert er aber ein Schloss darauf, kann wiederum der Besitzer nicht wegfahren.

Es gibt Situationen im Leben, die sind noch „Schwieriger“ als es scheint …

Wünsche allen Leserinnen und Lesern, dass keine Situation in ihrem Leben schwieriger sein möge, als diese „Fahrräder in Ketten“!

2010 / Henry 1

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