Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.

begrei

Mit einigen Funkkollegen sprach ich am Funk über einen sehr Aufsehen erregenden Prozess (eine „Österreichische Tageszeitung“ berichtete darüber) – und über eine ganz wesentliche Frage – dürfen in der Rechtssprechung Kulturunterschiede berücksichtigt werden …

Eine Frau will sich von ihren Mann scheiden lassen. Sicherlich werden daraufhin die betroffenen Männer recht unterschiedlich reagieren. Einige sind verzweifelt, andere gekränkt oder verärgert – es könnte auch vorkommen, dass manche Männer darüber sogar erfreut sind.

Einem „Türkischstämmigen“ Österreicher teilte seine Frau mit, dass sie sich von ihm scheiden lassen will. Der Mann griff deshalb zu Messer und Eisenrohr und versuchte seine Frau zu töten. Sie hatte Glück im Unglück und überlebte schwer verletzt.

Was die Funkkollegenschaft sehr überraschte – die Anklage lautete nicht auf versuchten Mord.

Der Staatsanwalt hatte den „Türkischstämmigen“ Täter nicht wegen Mordversuchs angeklagt, sondern nur wegen versuchten Totschlags. Der Grund: Der Täter befand sich in einer allgemein begreiflichen Gemütserregung. Also kein Mordversuch – das Urteil – 6 Jahre. Bei Mordversuch hätte es 10 Jahre Gefängnis gegeben …

Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil – dazu gab es eine für uns Funkkollegen völlig unverständliche Aussage: „Es gibt Kulturunterschiede.“

Daraufhin gab es dazu doch einige Meinungen in der Funkkollegenschaft: Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Mann in einer allgemein begreiflichen Gemütserregung auf seine Partnerin einsticht / Was soll diese vertrottelte Aussage bei solchen Straftaten: Es gibt Kulturunterschiede / Sollte nicht gleiches Recht für alle gelten / Gelten nun für türkischstämmige Österreicher andere Gesetze als für uns gebürtige Österreicher …

Wünsche euch allen glückliche und zufriedene Ehen (Beziehungen) – möge also eine Scheidung (Trennung) niemals ein Thema sein …

 

2010 / Henry 1

Dies ist eine kostenlose Homepage erstellt mit hPage.com.